Wer eine Sauerstoffkammer betreibt, steht früher oder später vor der Frage: Sauerstoffkonzentrator vs. medizinischer Sauerstoff. Ein Sauerstoffkonzentrator gewinnt das Gas direkt vor Ort aus der Umgebungsluft, während medizinischer Sauerstoff industriell hergestellt und in Flaschen oder flüssig angeliefert wird.
Auf den ersten Blick wirkt das wie eine reine Komfortfrage. Tatsächlich entscheidet sie über den logistischen Aufwand, über die laufenden Kosten und, was die wenigsten auf dem Schirm haben, über die rechtliche Einordnung der gesamten Anlage. Der Unterschied zwischen Konzentrator und medizinischem Sauerstoff beginnt genau hier, denn medizinischer Sauerstoff ist ein Arzneimittel, während der Konzentrator zunächst nur ein Gerät ist, das ein Gas erzeugt. Wie dieses Gas beschaffen ist, entscheidet darüber, ob es ebenfalls als Arzneimittel gilt.
Historisch kommen beide Wege aus verschiedenen Welten. Der medizinische Sauerstoff stammt aus der klinischen Versorgung, wo höchste Reinheit und ärztliche Kontrolle im Vordergrund stehen. Der Konzentrator wurde entwickelt, um Sauerstoff dezentral und dauerhaft verfügbar zu machen, ohne von Lieferungen abhängig zu sein. Daraus erklären sich fast alle praktischen Unterschiede, die im Betrieb einer Kammer eine Rolle spielen.
Funktionsweise Sauerstoffkonzentrator vs. reiner Sauerstoff bei HBOT
Die Funktionsweise des Sauerstoffkonzentrator beruht auf einem physikalischen Trennverfahren. Umgebungsluft besteht zu rund achtundsiebzig Prozent aus Stickstoff und nur zu einundzwanzig Prozent aus Sauerstoff. Ein Kompressor presst diese Luft durch Behälter mit feinen Molekularsieben, die den Stickstoff binden und den Sauerstoff passieren lassen. Sobald ein Behälter gesättigt ist, schaltet die Anlage um und der gesättigte Behälter wird durch Druckabsenkung wieder freigespült. Dieses Verfahren heißt Druckwechsel-Adsorption und läuft, solange Strom anliegt.¹
Beim medizinischen Sauerstoff liegt der Unterschied schon in der Herstellung. Er entsteht in großen Industrieanlagen, in denen Luft verflüssigt und anschließend in ihre Bestandteile zerlegt wird. Er erreicht eine Reinheit von mindestens 99,5 Prozent, unterliegt als Arzneimittel dem Arzneibuch und wird in Druckgasflaschen oder flüssig geliefert.² Dazu gehören Lagerung nach festen Vorgaben, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und in aller Regel eine ärztliche Verordnung.
Für den Betrieb einer Kammer bedeutet das zwei sehr verschiedene Alltage. Ein Sauerstoffkonzentrator an der Druckkammer liefert Sauerstoff, solange Strom und Wartung stimmen, ohne dass jemand Flaschen bestellt, transportiert und wechselt. Bei der Flaschenlösung kommen Beschaffung, Bevorratung, Wechsel und Rückgabe hinzu, dazu die Anforderungen an die Lagerung.
Sauerstoffreinheit bei HBOT: warum Qualität entscheidend ist
Beim Thema Sauerstoffreinheit bei HBOT liegt ein verbreitetes Missverständnis. Viele nehmen an, mehr Reinheit bedeute automatisch deutlich mehr Wirkung. Nachrechnen lohnt sich hier mehr als jede Behauptung, denn der entscheidende Wert ist nicht der Sauerstoffanteil im Gas, sondern der Sauerstoff, der am Ende gelöst im Blutplasma ankommt.
Ein Rechenbeispiel bei 1,49 ATA, also dem Druckbereich der milden Anwendung, macht das greifbar. Beim Atmen normaler Luft auf Meereshöhe sind rund 0,3 Milliliter Sauerstoff je hundert Milliliter Blut physikalisch gelöst. In der Kammer mit einem Konzentrator bei etwa 90 Prozent steigt dieser Wert auf rund 2,8 Milliliter, also etwa das Neunfache. Mit reinem Sauerstoff bei 100 Prozent wären es rund 3,1 Milliliter.³
Der große Sprung passiert also zwischen normaler Atmung und der Kammer, nicht zwischen 90 und 100 Prozent. Konkret erreicht ein Konzentrator bei 90 Prozent rund neunundachtzig Prozent dessen, was reiner Sauerstoff in der HBOT liefert. Wer denselben Effekt erzielen möchte, bleibt schlicht etwas länger in der Kammer, nämlich etwa sieben Minuten pro Stunde. Gemessen am Aufwand einer Flaschenversorgung ist das ein sehr überschaubarer Preis.
Wichtiger als die letzten Prozentpunkte ist deshalb die Qualität der Aufbereitung insgesamt. Ein guter Konzentrator liefert nicht nur einen stabilen Sauerstoffanteil, sondern auch trockene, saubere und keimarme Luft, die er über Jahre auf gleichem Niveau hält. Genau dafür braucht es regelmäßige Wartung und den planmäßigen Wechsel der Filter, denn ein nachlassender Konzentrator zeigt das nicht von selbst an.
Sicherheit und Regulierung der Sauerstoffquelle in der Sauerstoffkammer
An dieser Stelle wird es für Betreiber richtig wichtig, weil hier der häufigste und teuerste Fehler passiert. Ob das erzeugte Gas als Arzneimittel gilt, entscheidet sich nämlich nicht daran, wie die Kammer beworben wird, sondern daran, was der Konzentrator tatsächlich produziert und was seine Unterlagen dazu aussagen. Das Europäische Arzneibuch führt eine eigene Monographie für Sauerstoff aus Konzentratoren, sie trägt den Titel „Sauerstoff 93 Prozent“. Beschrieben wird darin Gas mit einem Sauerstoffanteil von 90,0 bis 96,0 Prozent, hergestellt durch Druckwechsel-Adsorption.⁴ Wer in diesem Bereich produziert, stellt damit ein Arzneimittel her.
Für den gewerblichen Betrieb hat das unmittelbare Folgen. Wer Arzneimittel herstellt, benötigt dafür eine eigene Herstellungserlaubnis, ohne die die Herstellung nicht zulässig ist.⁵ Zu unterscheiden ist das vom privaten Gebrauch, denn wer einen Konzentrator zu Hause für sich selbst nutzt, stellt nichts gewerbsmäßig her. In einem Studio, einer Praxis oder einem Wellnessbetrieb sieht die Sache anders aus, weil dort gewerblich produziert und angewendet wird.
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass die Deklaration des Geräts für sich genommen ausreicht. Ein Konzentrator, der als nicht-medizinische Einheit verkauft wird, tatsächlich aber 96 Prozent Sauerstoff liefert, erzeugt trotzdem Gas in Arzneibuchqualität, denn das Etikett ändert nichts am erzeugten Inhalt. Umgekehrt hilft auch die Zweckbestimmung der Kammer nicht weiter, wenn im Technikraum ein als Medizinprodukt deklariertes Gerät steht, das dort außerhalb seiner Zweckbestimmung betrieben wird.⁶ Solche Geräte tragen häufig zusätzlich einen Verschreibungsvorbehalt. Zusammenpassen müssen deshalb beide Seiten, die Deklaration und der tatsächlich erzeugte Wert.
Für Käufer ergibt sich daraus eine einfache Prüfung vor der Bestellung. Man lässt sich die EU-Konformitätserklärung des Konzentrators zeigen und schaut nach, ob das Gerät dort ausdrücklich als nicht-medizinische Einheit geführt wird und auf welche Normen sich der Hersteller beruft. Steht dort eine Norm für medizinische elektrische Geräte, passt die Einheit nicht zu einer Wellnesskammer. Ebenso gehört die Frage nach der tatsächlichen Ausgangskonzentration in jedes Kaufgespräch. Diese Prüfung kostet fünf Minuten und erspart im Zweifel Sorgen und Kosten nach dem Kauf.
Fazit: Welche Sauerstoffquelle für welchen Einsatz?
Die Wahl der Sauerstoffquelle für die Sauerstoffkammer ist keine Frage von gut oder schlecht, sondern von Einsatzzweck und rechtlichem Rahmen. Reiner Sauerstoff gehört in die klinische HBOT unter ärztlicher Verantwortung. Für die milde, nicht-medizinische Anwendung ist ein Konzentrator die richtige Wahl, der ohne Gaslogistik auskommt, im Dauerbetrieb wartbar bleibt und vom Hersteller ausdrücklich als nicht-medizinische Einheit in Verkehr gebracht wurde.
Der wirkliche Unterschied liegt am Ende nicht in den letzten Prozentpunkten Reinheit, sondern in der Frage, ob die gesamte Konfiguration zusammenpasst. Kammer, Konzentrator, Belüftung und Dokumentation müssen dieselbe Sprache sprechen.
EverWell unterstützt Betreiber genau dabei, von der Auswahl der passenden Sauerstoffquelle über die Planung bis zur Wartung. Die in unseren Kammern eingesetzte Aufbereitungseinheit ist vom Hersteller als nicht-medizinische Einheit deklariert, die entsprechende EU-Konformitätserklärung legen wir jedem Projekt bei. Für eine unverbindliche Einordnung erreichen Sie uns unter info@ever-well.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle technische oder rechtliche Beratung. Für den konkreten Betrieb gelten die Angaben des Herstellers sowie die einschlägigen arznei- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften.
Quellen: 1. Grundlagen der Druckwechsel-Adsorption (PSA) zur Sauerstoffgewinnung, technische Fachliteratur. 2. Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.), Monographie Sauerstoff, Mindestgehalt 99,5 Prozent. 3. Eigene Berechnung nach der Alveolargasgleichung mit einem Löslichkeitskoeffizienten von 0,003 ml O2 je 100 ml Blut und mmHg, bei 1,49 ATA, einem CO2-Partialdruck von 40 mmHg und einem respiratorischen Quotienten von 0,8. 4. Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.), Monographie 2455 „Oxygen (93 per cent)“, Gehalt 90,0 bis 96,0 Prozent, Herstellung mittels Druckwechsel-Adsorption. 5. Arzneimittelgesetz (AMG), § 13 Absatz 1, Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln. https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__13.html 6. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 4 Absatz 1, Betrieb entsprechend der Zweckbestimmung. https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv_2017/__4.html